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   VG Stuttgart, 17.01.2008 - 11 K 3969/06   

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https://dejure.org/2008,14759
VG Stuttgart, 17.01.2008 - 11 K 3969/06 (https://dejure.org/2008,14759)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.01.2008 - 11 K 3969/06 (https://dejure.org/2008,14759)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 11 K 3969/06 (https://dejure.org/2008,14759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vermeidbarkeit von Nachteilen im Zusammenhang mit der Aufgabe einer Staatsangehörigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermeidbarkeit erheblicher Nachteile bei Aufgabe einer ausländischen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der "Pakistan Origin Card" (POC) oder Veräußerung eigener Grundstücke

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 Abs. 1 Nr. 4; StAG § 12 Abs. 1 Nr. 5; StAG § 40 c; AuslG § 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AuslG § 87 Abs. 1 Nr. 5
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Hinnahme der Mehrstaatigkeit, erhebliche Nachteile, Pakistan, Pakistaner, Grundstück, Grundeigentum, Erbrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung nach § 85 AuslG; Einbürgerung nach StAG : Hinnahme der Mehrstaatigkeit; Erhebliche Nachteile bei Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - 5 B 15.04
    Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2008 - 11 K 3969/06
    Eine solche Maßnahme wird auch im Zusammenhang mit der Einbürgerung von Iranern für zumutbar gehalten (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28.3.2006 - 5 B 15.04 - juris); künftig entgehende Wertsteigerungen weisen wie der Verlust anderer Gewinnchancen nicht den erforderlichen zeitlich-sachlichen Zusammenhang mit der Aufgabe der Staatsangehörigkeit auf.
  • VG Darmstadt, 10.11.2008 - 5 E 223/07

    Einbürgerung unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit -

    Zu Recht weist die Behörde darauf hin, dass die in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG aufgeführten wirtschaftlichen oder vermögensrechtlichen Nachteile - ohne dass dies im Gesetz eine ausdrückliche Erwähnung gefunden hätte - nur solche sein können, die der Betroffene nicht in schuldhafter Weise zu vertreten hat (ähnlich VG Berlin, Urt. v. 11.06.2003 - 2 A 109.99 - InfAuslR 2003, 352; VG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2008 - 11 K 3969/06 - juris: es besteht eine Pflicht zur Vermeidung von Nachteilen durch zumutbare Anstrengungen).
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